Immobilien unter Zeitdruck kaufen: So gelingt's
Die Nachfrage nach Wohnimmobilien übertrifft in vielen Regionen das Angebot. Immobilienkäufer müssen sich daher sehr schnell entscheiden. Eine systematische Vorbereitung hilft, teure Fehlkäufe zu vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze
Eine gute Vorbereitung und eine Checkliste helfen, unter Zeitdruck passende Immobilien zu finden.
Ein klarer Finanzrahmen und ein Finanzierungszertifikat erhöhen die Chancen auf den Zuschlag.
Expertenrat ist wichtig, um Mängel und Renovierungskosten zu erkennen.
Immobilien können gegen eine Gebühr reserviert werden. Mündliche Zusagen sind nicht bindend.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur bei erheblichen Mängeln möglich. Daher ist eine gesicherte Finanzierung wichtig.
Wer lange zögert, hat oft schon verloren: Nicht nur bei der Suche nach einer Mietwohnung muss man vielerorts schnell zugreifen. Je nach Region stehen auch Kaufinteressenten unter Zeitdruck. Der Immobilienkauf ist jedoch eine große Investition, da haben Fehlentscheidungen langfristige und teure Folgen. Zum Glück lassen sich Fehlentscheidungen mit guter Vorbereitung meist vermeiden. Und nicht nur das: Die richtige Planung kann die Suche sogar deutlich beschleunigen.
Persönliche Checkliste anfertigen
Zuerst empfiehlt es sich, die eigenen Wohnwünsche zu klären. Wie viele Räume braucht man für sich und die Familie? Wie weit ist man bereit zu pendeln und welche Standorte kommen in Frage? Wird bestimmte Infrastruktur benötigt? Denken Sie dabei auch immer an die Zukunft.
Anhand dieser Checkliste lassen sich viele Immobilienangebote aussortieren. Das spart Zeit und man gerät nicht in Versuchung, ein unpassendes Objekt zu erwerben. Es ist schwer, einem Fachwerkhaus mit blühendem Garten zu widerstehen, obwohl das Objekt zu klein ist, der Garten zu viel Arbeit bereitet und der Weg zum Büro zu weit ist.
Nutzen Sie klare Filter bei der Immobiliensuche und sehen Sie sich auch die Karte der Region an. Mit einem Profil lassen sich zum Teil mehrere Regionen speichern, um die Angebote besser vergleichen zu können.
Finanzrahmen stecken
Im zweiten Schritt wird berechnet, wie teuer das neue Zuhause sein darf. Zwei Faktoren sind besonders wichtig: das Eigenkapital und was man für die monatlichen Kreditraten aufbringen kann. Daraus ergibt sich die maximale Kaufsumme. Eine Gegenüberstellung von Einnahmen und laufenden Haushaltskosten ist zu empfehlen.
Sie können so einen eigenen ersten Finanzierungsplan erstellen, bevor Sie ein Kreditinstitut aufsuchen. Kompliziert wird es meist, wenn Förderungen berücksichtigt werden sollen. Wer schon alle nötigen Unterlagen vorgelegt hat und seinen Finanzrahmen kennt, kann schneller zugreifen, wenn die Traumimmobilie gefunden ist. Außerdem erstellen die Experten auf Wunsch kostenfrei ein Finanzierungszertifikat.
Damit können Sie gegenüber dem Eigentümer und dem Makler zweifelsfrei belegen, dass Sie sich die Immobilie leisten können. Die Chance, den Zuschlag für die gewünschte Immobilie zu erhalten, wird sich mit einem Finanzierungszertifikat deutlich erhöhen. Denn der Verkäufer darf auf einen zügigen Vertragsabschluss vertrauen, wenn der Käufer seine Finanzierung bereits geklärt hat.
Hilfe vom Profi annehmen
Wer eine Bestandsimmobilie erwirbt, muss mit Renovierungsbedarf rechnen. Gebrauchte Häuser und Wohnungen sollte man daher vor dem Immobilienkauf von einem Immobiliengutachter prüfen lassen. Der Fachmann erkennt Mängel, die der Laie leicht übersieht, und er kann einschätzen, wie teuer die Sanierung wird.
Bauherren- und Eigentümerverbände – wie der Verband Privater Bauherren, Haus & Grund oder Bauherren-Schutzbund – vermitteln ihren Mitgliedern unabhängige Bausachverständige zu moderaten Preisen. Es lohnt sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Denn wenn ein Fachmann das Wunschobjekt kurzfristig prüfen soll, spart man wertvolle Zeit, wenn man bereits einen geeigneten Profi an der Hand hat.
Hinweis
Kaufinteressenten, die sich vor dem Besichtigungstermin außerdem auch über das Objekt (Grundriss, Teilungserklärung) und die Lage (Bebauungsplan) gründlich informieren, dürften besser vorbereitet sein als die meisten ihrer Mitbewerber – ein echter Vorteil bei der Suche nach einem neuen Eigenheim.
Immobilie reservieren
Sein Wunschobjekt kann man sich grundsätzlich sogar „zurücklegen“ lassen. Gegen eine Reservierungsgebühr verpflichtet sich der Makler, die Immobilie für einen bestimmen Zeitraum keinem anderen Käufer anzubieten. Das verschafft dem ersten Kunden Zeit, seine Finanzierung in Ruhe zu regeln und die Entscheidung gründlich zu überdenken.
Kommt der Hauskauf dann zustande, wird die Gebühr von der noch zu zahlenden Maklercourtage abgezogen. Kommt es aber nicht zum Immobilienkauf, behält der Makler die gezahlte Summe - quasi als Entschädigung für das geplatzte Geschäft. Allerdings: Die verlangte Gebühr darf nur etwa 10 bis 15 Prozent der Maklercourtage für das fragliche Objekt betragen.
Schriftliche Fixierung: Eine mündliche Kaufzusage ist nicht bindend
Das Haus gefällt, alles scheint geklärt und schnell leistet man eine Kaufzusage – mündlich oder per Mail. Doch wenn es um Häuser, Wohnungen oder Grundstücke geht, kommt ein Immobilienkaufvertrag mündlich nicht zustande. Der Erwerb von Immobilien muss in Deutschland vom Notar beurkundet werden – so will es das Gesetz. Eine mündliche oder schriftliche Kaufzusage verpflichtet den Interessenten daher nicht, das Objekt tatsächlich zu erwerben.
Trotzdem sollte man besser nicht vorschnell zusagen. Denn eine derartige Willenserklärung ist nicht immer bedeutungslos: Der Verkäufer kann unter Umständen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen, etwa wenn ihm durch die Absage Mehrkosten entstehen oder die Immobilie später einen geringeren Preis erzielt.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Mögliche Gründe
Verbraucher können Waren häufig zurückgeben. Lassen sich auch Immobilienkäufe rückgängig machen? Nein! Wegen der Beurkundung durch den Notar gibt es kein Widerrufsrecht für Verbraucher – auch nicht bei „Neuware“ vom Bauträger. Daher ist es sehr wichtig, dass die Finanzierung frühzeitig geklärt wurde. Denn wenn ein Käufer seine vertragliche Verpflichtung, den Kaufpreis zu bezahlen, nicht einhält, kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen.
Ein Rücktrittsrecht entsteht lediglich, wenn die Immobilie einen erheblichen Mangel hat, den der vorherige Eigentümer nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben kann. Aber: Bei gebrauchten Immobilien wird die Gewährleistung fast immer ausgeschlossen. Dann bleiben nur noch Fälle der arglistigen Täuschung: wenn der Verkäufer einen gravierenden Mangel, zum Beispiel massiven Hausschwammbefall, verschweigt. Allerdings muss der Käufer vor Gericht beweisen können, dass der Verkäufer diesen Mangel auch kannte.