Lügen der Lebensmittelindustrie: Vollkornbrot – ohne Vollkorn?

Brot mit Körnern ist nicht automatisch auch ein Vollkornbrot. (Symbolbild: Getty Images)
Brot mit Körnern ist nicht automatisch auch ein Vollkornbrot. (Symbolbild: Getty Images)

Sie heißen „Kraftkorn“, „Vitalbrot“ oder „Aktivbrötchen“ und haben eine dunkle Färbung. Getreideprodukte mit so gesund klingenden Namen müssen doch vollwertig sein, oder? Leider nicht ganz. Nur weil ein Brot so aussieht, muss es noch lange kein Vollkornbrot sein.

Irreführende Merkmale von Körnerbroten

Auf die Optik darf man sich bei der Wahl des richtigen Brotes nicht verlassen. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher halten dunkelbraune Brote für besonders gesund und denken, beim Kauf solcher Ware ein Vollkornbrot zu wählen. Oft jedoch ein Irrtum. Viele Brotsorten werden mit Zuckercouleur dunkel gefärbt. Vollkornmehl ist jedoch gar nicht so dunkel. Von der Farbe des Brotes darf also nicht auf einen Vollkornanteil geschlossen werden.“, erklärt die Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, Sabrina Schulz.

Korn ist nicht gleich Korn: Sichtbare, ganze Körner sind keine Garantie dafür, dass es sich um ein Vollkornprodukt handelt. Vollkornmehle können genauso fein gemahlen werden wie helle Weizenmehle. Der entscheidende Unterschied ist, dass das Vollkornmehl alle Bestandteile des Korns (Schale, Mehlkörper, Keimling) enthält. Bei Weißmehlprodukten wird nur das Innere des Korns, die Stärke, verwendet.

Auch die Bezeichnung „Mehrkorn“ oder „Dreikorn“ sagt nichts darüber aus, ob Vollkornmehl oder Mehl mit einer anderen Typenbezeichnung verwendet wurde. „Diese Bezeichnung weist lediglich darauf hin, dass mehrere Getreidesorten im Brot enthalten sind. Dabei muss es sich aber nicht um Vollkorngetreide handeln. Oft verstecken sich hinter der Bezeichnung ‚Körnerbrot‘ Brote aus hellem Mehl, die mit Sesam, Mohn oder Leinsamen dekoriert sind“, heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale. Auch ein Sonnenblumen- oder Kürbiskernbrot müsse keinen Vollkornanteil aufweisen. „Der bloße Zusatz von Ölsaaten oder Samen reicht nicht aus, um ein Brot als Vollkornbrot zu bezeichnen“, so die Expertin.

Woran erkenne ich ein echtes Vollkornbrot?

In den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck des Deutschen Lebensmittelbuchs ist klar geregelt: Nur Brote oder Brötchen, bei denen mindestens 90 Prozent des Getreideanteils aus Roggen- oder Weizenvollkornerzeugnissen hergestellt sind, dürfen auch „Vollkornbrot/-brötchen“ heißen.
Wichtig: Die 90 Prozent beziehen sich auf den Getreideanteil und nicht auf die Gesamtzutaten, Brot enthält schließlich auch noch Wasser, Hefe, Salz und weitere Zutaten. Der Vollkornmehlanteil auf der Gesamtzutatenliste ist deshalb auch bei Vollkornprodukten geringer als 90 Prozent. Dennoch sollten die Vollkornmehle den Hauptzutatenanteil ausmachen und damit auch an erster Stelle der Auflistung stehen.

Allgemein gilt: „Wenn das Wort ‚Vollkorn‘ weder in der Zutatenliste zu finden ist, noch in der Bezeichnung, dann ist auch kein Vollkorn im Brot enthalten“, so die Grundregel der Verbraucherzentrale. Vollkornbrote müssen nicht aus groben Körnern bestehen, sie können auch aus Vollkornmehl gebacken sein. „Das ist genauso gesund und für viele Verbraucherinnen und Verbraucher besser verdaulich und besser zu kauen“, erklärt Schulz. Bei verpacktem Brot ist also ein Blick auf die Zutatenliste unbedingt zu empfehlen. Wer Brot in der Bäckerei kauft, kann beim Verkäufer nachfragen, ob oder wie viel Vollkorn wirklich im Brot steckt.

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