Online-Sprechstunde beim Arzt: Welche Patienten schneller Termine kriegen
Statt sich in überfüllte Wartezimmer zu quetschen, bieten immer mehr Ärzte auch eine Online-Sprechstunde an. Ab dem 1. März 2025 treten in Deutschland dafür neue Regeln in Kraft.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben sich auf neue Regelungen zu Online-Sprechstunden in Arztpraxen geeinigt, die ab März 2025 gelten. Dazu wurde eine Ergänzung zum Bundesmantelvertrag-Ärzte verabschiedet.
Die Ziele: Patienten sollen von einem erleichterten Zugang zu medizinischer Versorgung profitieren, während Ärzte flexibler auf die Bedürfnisse ihrer Patienten eingehen können sollen. Zudem wollte man klarere Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei hoher Versorgungsqualität gewährleisten.
Neue Regeln für Online-Sprechstunden beim Arzt
Unbegrenzte Online-Behandlungen: Die bisherige Regelung, dass maximal 30 Prozent der Patienten einer Praxis per Videosprechstunde behandelt werden durften, entfällt. Patienten können nun einfacher einen Termin per Video erhalten.
Hinweise: In den Praxisräumen vor Ort müssen Ärzte auf das Angebot von Videosprechstunden hinweisen.
Patientenakte: Elektronische Patientenakte und elektronische Medikationspläne werden stärker in Videosprechstunden eingebunden, sodass Ärzte direkt auf relevante Informationen zugreifen können.
Erstkontakte: Wer in den letzten vier Quartalen nicht persönlich in der Praxis war, gilt als "unbekannter Patient" – das bedeutet, dass Ärzte hier besondere Sorgfalt walten lassen müssen, bevor sie eine Diagnose per Video stellen. Insbesondere ist eine Verschreibung bestimmter Medikamente, etwa Betäubungsmittel, an unbekannte Patienten nicht online möglich. Auch ein digitales Ersteinschätzungsverfahren muss ab 1. September durchgeführt werden. Das soll klären, ob ein Fall überhaupt für die Videosprechstunde geeignet ist. Erst danach gibt es Kontakt zu einem echten Ansprechpartner in der Praxis.
Mehr Datenschutz und Sicherheit: Videosprechstunden dürfen Ärzte nur in geschützten Räumen abhalten und Patienten müssen ihre Einwilligung zur Nutzung digitaler Formate geben.
Priorisierung: Ab 1. September sollen für Videosprechstunden Patienten bevorzugt werden, die in der Nähe der Praxis wohnen. Das soll die Anschlussversorgung verbessern.
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