Vorsorge: Ab welchem Alter regelmäßig zum Augenarzt?

Berlin (dpa/tmn) - Sind Zellen an der Netzhaut oder dem Sehnerv im Auge einmal abgestorben, gibt es nichts, was sie zurückzaubern kann. Daher ist es wichtig, altersbedingte Augenerkrankungen möglichst früh zu erkennen. Beispiele dafür sind die Altersabhängige Makula-Degeneration (AMD) oder auch ein Grüner Star (Glaukom). Unbehandelt führen diese Erkrankungen nach und nach zum Sehverlust, so der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV).

Bei familiärer Vorbelastung schon früher zum Augenarzt

Daher lautet die Empfehlung: ab dem Alter von 40 Jahren regelmäßig zur augenärztlichen Vorsorge gehen. «Liegen keine Risikofaktoren wie eine familiäre Veranlagung vor, reicht es, zwischen dem 40. und 60. Lebensjahr diese Untersuchungen alle fünf Jahre durchführen zu lassen, danach alle zwei bis drei Jahre», rät der Augenarzt Prof. Robert Finger.

Und wenn es bereits Fälle einer AMD oder eines Glaukoms in der Familie gibt? Dann gilt: «Einmal jährlich zum Augenarzt gehen, den Augeninnendruck, den Sehnervenkopf, die Netzhaut und das Gesichtsfeld untersuchen lassen», so Finger. Tückisch ist nämlich, dass eine AMD oder eine Glaukom im frühen Stadium noch keinerlei Beschwerden verursachen.

Diagnose Diabetes? Warum Sie Ihre Augen checken lassen sollten

Auch Menschen mit Diabetes sollten häufiger als üblich ihre Augen checken lassen, alle ein bis zwei Jahre - unabhängig vom Alter. Denn bei ihnen droht eine sogenannte diabetische Retinopathie. Dabei nehmen aufgrund der hohen Blutzuckerwerte die Gefäße in den Augen Schaden, die Netzhaut kann dann nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden. Im schlechtesten Fall erblinden Patientinnen und Patienten.

Es gibt auch altersbedingte Augenerkrankungen, die sich gut behandeln lassen, so der DBSV. Altersweitsichtigkeit lässt sich meist mit einer Brille gut in den Griff bekommen. Ein Grauer Star (Katarakt) lässt sich durch einen Eingriff, bei dem eine Kunstlinse eingesetzt wird, gut behandeln. Er zählt als Routineeingriff.