Vorsorgeuntersuchungen: Wann sie sinnvoll sind und in welchem Alter sie dir zustehen
Diese Gesundheits-Checks zahlt die Krankenkasse
Wer gesund bleiben möchte, sollte sich frühzeitig und regelmäßig checken lassen. Viele Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Impfungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Je früher (schwere) Krankheiten von Ärzten erkannt werden, umso besser stehen natürlich die Chancen, rechtzeitig zu reagieren, chronische oder drastische Verläufe gänzlich zu verhindern oder Krankheiten komplett zu heilen. Vorsorgeuntersuchungen sind daher eine wichtige Präventionsmaßnahme, die Leben retten können.
Welche Gesundheits-Checks wann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, hängt teilweise vom Geschlecht und Alter ab. Hier verschaffen wir dir einen Überblick darüber, welche Vorsorgeuntersuchungen es überhaupt gibt, ab welchem Alter sie relevant sind und wann die Krankenkassen die Kosten übernehmen.
Vorsorgeuntersuchungen: Was du wissen solltest
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für regelmäßige Gesundheits-Checks und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
Wer daran teilnimmt, kann damit Punkte für Bonusprogramme sammeln, je häufiger, desto mehr Punkte und Zuzahlungen gibt es
Krankenkassen können zusätzliche Extras übernehmen. Zudem gibt es Früherkennungsuntersuchungen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die allerdings aus eigener Tasche bezahlt werden müssen
Welche Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene gibt es?
Vorsorgeuntersuchungen für Männer und Frauen
ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren: ein einmaliger, allgemeiner Gesundheits-Check-up beim Hausarzt.
ab 35 Jahren: alle drei Jahre besteht der Anspruch auf einen allgemeinen Gesundheits-Check-up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes beim Hausarzt. Seit Herbst 2021 gibt es im Rahmen dieses Check-ups einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion. Mit diesem Screening sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um dadurch Spätfolgen zu verhindern. Liegt der letzte Check-up keine drei Jahre zurück, kann das Screening übergangsweise auch separat erfolgen.
ab 35 Jahren: Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung), bei dem die Haut des gesamten Körpers überprüft wird. Dieses Screening darf nur von Ärzten und Ärztinnen vorgenommen werden, die über eine kassenärztliche Zulassung und – das ist wichtig – über eine Genehmigung für das Hautkrebs-Screening durch die Kassenärztlichen Vereinigungen verfügen. Auf welche Ärzte dies zutrifft, können Sie den Seiten der für Ihre Region zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung entnehmen. Dies können sowohl Haut- als auch Hausärzte oder Internisten sein. Vorsicht: Hautärzte, die nicht diese spezielle Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung besitzen, bieten Hautkrebs-Screening häufig als Leistung für Selbstzahler an.
Vorsorgeuntersuchungen für Frauen
ab 20 Jahren: einmal jährlich eine Genitaluntersuchung (Pap-Abstrich) zur Früherkennung von Krebserkrankungen beim Gynäkologen.
bis 25 Jahre: jährlicher Test auf Chlamydien-Infektion beim Gynäkologen.
ab 30 Jahren: Zur bisherigen Krebsvorsorge kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung beim Gynäkologen hinzu. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Patientin bei der regelmäßigen Früherkennung auch in die Selbstuntersuchung der Brust geschult wird.
ab 35 Jahren: alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test beim Gynäkologen.
ab 50 Jahren: jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl zur Früherkennung von Darmkrebs (z.B. beim Hausarzt).
ab 50 bis 75 Jahren: Zur Früherkennung von Brustkrebs haben Frauen alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening. Dieser endet mit dem 76. Geburtstag. Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird die Anspruchsberechtigung überprüft. Bei dieser Terminanfrage muss die letzte Früherkennungs-Mammographie mindestens 22 Monate zurückliegen. Voraussichtlich ab 2026 werden alle Frauen ab 70 Jahren eine schriftliche Einladung erhalten.
ab 55 Jahren: Früherkennung von Darmkrebs - und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
Vorsorgeuntersuchungen für Männer
ab 45 Jahren: jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata beim Urologen.
ab 50 Jahren: Früherkennung von Darmkrebs - und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (z.B. beim Hausarzt) oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren beim Gastroenterologen.
ab 65 Jahren: einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader bei bestimmten Hausarztpraxen, Urologen, Internisten und Chirurgen mit entsprechender Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung.
Neben den eben erwähnten Vorsorgeuntersuchungen kann jede Krankenkasse zusätzlich noch weitere Untersuchungen als freiwillige Leistungen vorsehen. Dies solltest du von Fall zu Fall persönlich mit deiner Krankenkasse klären.
Diese wichtigen Impfungen für Erwachsene gibt es und in diesen Abständen sollten sie verabreicht werden
Neben Früherkennungsuntersuchungen gehört auch lang anhaltender Schutz gegen Infektionen zu den Vorsorgeleistungen. Unabhängig von Alter und Geschlecht übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Daneben kann jede gesetzliche Krankenkasse noch weitere Impfangebote als freiwillige Leistung anbieten. Dies sollte jedoch vor dem Piks mit der jeweiligen Kasse abgeklärt werden.
Zu den, von der STIKO, empfohlenen Auffrischungsimpfungen gehören unter anderem:
Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie alle zehn Jahre.
Keuchhusten (Pertussis) einmal im Erwachsenenalter (18 bis 60 Jahre).
Masern einmalig, wenn du nach 1970 geboren wurdest, älter als 18 Jahre bist und einen unklaren Impfstatus hast oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurdest.
ab 60 Jahren einmalige Impfung gegen Pneumokokken.
Jährliche Grippeimpfung für chronisch Kranke, Schwangere, Personen ab 60 Jahren und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr, zum Beispiel medizinisches Personal.
Gürtelrose (Herpes Zoster), wenn du entweder über 60 Jahre alt bist oder eine Grunderkrankung wie Diabetes oder Asthma hast und 50 Jahre oder älter bist.
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) für alle, die sich in Risikogebieten innerhalb Deutschlands aufhalten und möglicherweise mit Zecken in Kontakt kommen. Welche Gebiete innerhalb Deutschlands zu den Risikogebieten zählen, erfährst du in den aktuellen Hinweisen im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts.
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Gesetzliche Krankenkassen kommen auch für zahlreiche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchen von Minderjährigen auf. Von der Geburt bis zur Volljährigkeit werden u.a. für folgende Untersuchungen die Kosten übernommen.
In den ersten sechs Lebensjahren gibt es insgesamt zehn Untersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen U1 bis U9, inkl. U7a, in denen Sinnes-, Atmungs- und Verdauungsorgane, Skelett und Muskulatur und angeborene Stoffwechselstörungen untersucht sowie mögliche Entwicklungs- und Verhaltensstörungen festgestellt werden können. Neben diesen Untersuchungen gibt es mehrere Regelimpfungen - unter anderem zu Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps und Röteln. Eltern erhalten nach der Geburt ein Untersuchungsheft, in dem alle wichtigen Untersuchungen aufgelistet sind.
Für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren gibt es eine weitere Untersuchung zum Check der körperlichen Verfassung und seelischen Entwicklung (Jugendgesundheitsuntersuchung/J1).
Außerdem zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nach einer ärztlichen Beratung die Schutzimpfung gegen Krebs des Gebärmutterhalses (HPV-Impfung) für Mädchen im Alter von neun bis 14 Jahren. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV nicht nur für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren, sondern seit Juni 2018 auch für alle Jungen in diesem Alter. Jugendliche, die bis zum Alter von 15 Jahren noch nicht gegen HPV geimpft worden sind, sollten die Impfung noch vor dem 18. Geburtstag nachholen.
Kosten sparen mit den Bonusprogrammen
Um ihre Versicherten zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen zu bewegen, haben die gesetzlichen Krankenkassen verschiedene Bonusprogramme entwickelt. Wer an einem Bonusprogramm angemeldet ist, und die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen mittels Stempel des durchführenden Arztes nachweisen kann, erhält einen finanziellen Zuschuss und sonstige Boni.
Bonusheft beim Zahnarzt
Das bekannteste Bonusprogramm dürfte das Bonusheft beim Zahnarzt sein. Wer seine Zähne regelmäßig kontrollieren und sich dies vom Zahnarzt bestätigen lässt, wird von den gesetzlichen Krankenkassen mit finanziellen Zuschüssen belohnt. Und eine regelmäßige Zahnkontrolle macht sich auch im Geldbeutel bemerkbar. Normalerweise wird von den Krankenkassen beim Zahnersatz nur die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung übernommen. Lässt man fünf Jahre hintereinander mindestens einmal im Jahr seine Zähne kontrollieren, gibt es einen Zuschuss von 60 Prozent, bei zehn Jahren werden sogar 65 Prozent der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Neben zahlreichen Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, bieten viele Arztpraxen darüber hinaus weitere spezielle Tests und Vorsorgeuntersuchungen an. Die Kosten hierfür werden aber nicht von den Krankenkassen getragen, sondern müssen privat bezahlt werden.
Dabei handelt es sich um sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel-Leistungen). Da diese Untersuchungen durchaus kostspielig sein können, sollten Patienten, bevor sie eine solche Igel-Leistung in Anspruch nehmen, Rücksprache mit ihrer Krankenkasse halten, inwieweit kostenpflichtige Zusatzbehandlungen im Einzelfall sinnvoll sind. Im Vorfeld sollte auch geklärt werden, ob die Krankenkasse doch für einen Teil der Kosten aufkommt, denn bereits privat geleistete Zahlungen werden nachträglich meist nicht von der Krankenkasse erstattet.
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