Delle oder Knick: Ab wann Konservendosen nicht mehr brauchbar sind
Alles zu Haltbarkeit und Verzehr
Konservendosen haben den Ruf, unverwüstbar und ewig haltbar zu sein – doch stimmt das wirklich? Ab wann sollten wir lieber die Finger von Lebensmitteln in Dosen lassen?
Ungeöffnete und unbeschädigte Konservendosen sind sogar noch mehrere Jahre nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MDH) essbar – natürlich sollte man vor dem Verzehr den Inhalt genau unter die Lupe nehmen.
Sind Dosen allerdings stark verbeult, rostig oder gar beschädigt, sieht die Sache anders aus. Auch aufgeblähte Konserven sollten lieber entsorgt werden. Weisen Dosen eine kleine Delle auf, ist dies unbedenklich, doch ein größerer Knick in der Dosenwand kann die Beschichtung im Inneren der Konserve beschädigen – löst sich diese Schutzschicht, können chemische Stoffe der Beschichtung in das Lebensmittel übergehen.
Viele Konservendosen sind mit Bisphenol A (BPA) beschichtet, ein chemischer Schadstoff der in den Hormonhaushalt eingreifen und gesundheitliche Schäden hervorrufen kann. Auch das Schwermetall Zinn kann sich bei einem stärkeren Knick in der Oberfläche – häufig wird verzinntes Stahlblech verwendet zur Herstellung von Konserven verwendet – lösen, deshalb sollten Dosen auch nie mithilfe einer Gabel oder eines Messers unsanft geöffnet werden, da hierbei fast immer die Schutzschicht beschädigt wird.
Lebensmittel-Check: schauen, riechen, schmecken
Grundsätzlich gilt, dass Konserven oft sogar bis über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MDH) hinweg verzehrt werden können. Um festzustellen, ob der Inhalt einer Dose noch gut ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale den Sinnes-Check, der auch Augen-Nase-Mund-Test genannt wird:
Schritt 1: Dose öffnen und bei ausreichender Beleuchtung die Optik des Inhalts inspizieren, ob irgendwo Schimmel zu erkennen ist, sich die Farbe oder Konsistenz verändert hat – dabei auch den Deckel nicht vergessen!
Schritt 2: Konnte beim Augen-Test nichts Ungewöhnliches festgestellt werden, wird am Lebensmittel gerochen. Besser: sich den Duft leicht zufächeln, um nicht doch (unsichtbare) Schimmelsporen oder ähnliches einzuatmen. Riecht der Inhalt der Konserve muffig, ranzig, stechend oder fischig – schnell entsorgen. Diese Lebensmittel sind definitiv "drüber" und ein Verzehr kann gesundheitlich bedenklich sein. Ist der Geruch normal, also dem Lebensmittel entsprechend, kann zu Schritt 3 übergegangen werden.
Schritt 3: Hat die geöffnete Konserve den Augen-Nase-Check bestanden, folgt noch der Geschmackstest. Hierzu eine kleine Probe des Lebensmittels mit der Zunge aufnehmen – schmeckt das Probierte unangenehm, nicht wie sonst, sofort ausspucken und gegebenenfalls mit Wasser den Mund ausspülen.
Sollte das Lebensmittel alle drei Tests bestanden haben, ist davon auszugehen, dass es noch verzehrt werden kann. Wer sich dennoch unsicher ist, kann diese hilfreiche Checkliste der Verbraucherzentrale Hamburg zurate ziehen – hier wird für zahlreiche Lebensmittel eine kleine Anleitung gegeben, denn oftmals werden Vorräte vorschnell entsorgt. Schließlich heißt es: "Mindestens haltbar bis" und nicht "sofort tödlich ab"…
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