Würze oder Gewürz: So groß ist der Unterschied zwischen den Bezeichnungen
Verbraucherzentrale warnt
Richtiges Würzen ist die Krönung für jedes Gericht. Im Supermarkt gibt es eine breite Auswahl an Würzen und Gewürzen - doch gibt es dabei eigentlich einen Unterschied?
Den gibt es tatsächlich: Wer denkt, dass es sich bei Würze und Gewürz um beliebige Bezeichnungen für letztendlich gleiche Produkte handelt, irrt. Wer beim Kochen lieber zu natürlichen Zutaten greift, sollte beim Einkaufen genau hinsehen, was auf der Verpackung geschrieben steht, wie die Verbraucherzentrale Bayern warnt. Denn die beiden Bezeichnungen Würzmischung und Gewürzmischung beschreiben unterschiedliche Zusammensetzungen und Zutaten, die miteinander oft wenig zu tun haben – und von denen nur ein Produkt natürlich ist.
Gewürze und Würze: Das ist der Unterschied
Die Definition von Gewürzen ist fest in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs verankert. Demnach darf sich als Gewürz bezeichnen, was als geschmacks- oder geruchsgebende Zutat aus Pflanzenteilen gewonnen wird. Diese Pflanzenteile können von unterschiedlicher Herkunft sein, darunter Kräuter und Blätter, aber auch Samen wie Kardamom, Früchte und Beeren wie bei Pfeffer oder Wacholder, Wurzeln wie Ingwer oder Kurkuma oder sogar Baumrinde, wie Zimt aus botanischer Sicht eine ist.
Wichtig ist die pflanzliche Herkunft, wie die Verbraucherzentrale betont. In einem Produkt, das sich Gewürzmischung nennt, dürfen demnach ausschließlich derartige Pflanzenteile enthalten sein.
Anders sieht es bei Würze aus, die "mit Gewürzen wenig zu tun" hat, wie Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt. Würze entsteht durch die Spaltung von Proteinen. Diese können pflanzlicher wie auch tierischer Herkunft sein. Verwendet werden also sowohl Weizen, Mais, Soja oder Hefe als auch Fleisch- oder Fischprodukte. Daraus entstehen geschmacksverstärkend wirkende Verbindungen wie Glutamate. Hinzu kommen dann oft noch weitere Geschmacksverstärker, Salz oder Zucker - echte, pflanzliche Gewürze müssen darin nicht enthalten sein.
Vorsicht vor Bezeichnungen wie Gewürzzubereitung oder Gewürzsalz
Doch die Lebensmittelindustrie wäre nicht die Lebensmittelindustrie, wenn sie nicht noch ein paar weitere linguistische Tricks auf Lager hätte. So müssen Gewürze zwar vollständig aus Pflanzenteilen bestehen, ein Produkt mit der Bezeichnung Gewürzzubereitung jedoch nur zu 60 Prozent. Der Rest darf mit anderen Zutaten wie Salz oder Aromastoffen gestreckt werden. Der Mindestgewürzanteil beim Gewürzsalz ist noch niedriger: hier genügen 15 Prozent reine Gewürze. Noch mehr Vorsicht ist beim sogenannten Gewürzaromasalz, wie die Verbraucherzentrale warnt. Das muss nie auch nur in Berührung mit Gewürzen gekommen sein. Wie der Name schon sagt, kommt der Geschmack hier meist vom Aroma.
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