Sanierungspflicht: Diese Kosten kommen auf Hauskäufer und Erben zu
Wer eine eigene Immobilie kauft oder erbt, genießt viel mehr Freiheiten als Mieter. Dennoch dürfen Neueigentümer nicht nur machen, was Sie wollen, denn der Gesetzgeber schreibt Sanierungspflichten vor. Wir erklären, welche Sanierungen bei einem Eigentümerwechsel fällig werden und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Sanierungspflicht betrifft alle Hauseigentümer, die nach dem 01.02.2002 eine Immobile erworben haben. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Immobilie geerbt oder gekauft wurde.
Unter die Pflicht zur Sanierung fallen der Austausch alter Heizungsanlagen, die Dämmung von Rohrleitungen sowie des Dachs beziehungsweise der obersten Geschossdecke.
Eigentümer müssen die GEG-Vorgaben erfüllen, wenn sie mehr als zehn Prozent eines Bauteils im Zuge einer Baumaßnahme verändern.
Staatliche Zuschüsse helfen dabei, die Kosten zu stemmen. Zudem sind Modernisierungskredite meist günstiger als andere Baukredite.
Wann müssen Eigentümer Sanierungen durchführen?
Wo der Wohnraum knapp ist, sind auch ältere Immobilien begehrt, da die Kaufpreise für sie in der Regel niedriger als für Neubauten sind. Das hat jedoch einen guten Grund, denn je nach Zustand der Immobilie können erhebliche zusätzliche Investitionen für die Sanierung nötig werden. Wer kein Geld hat, kann den alten Fußboden oder die alte Einbauküche erst mal drin lassen. Nicht alle Arbeiten darf der neue Eigentümer jedoch auf unbestimmte Zeit aufschieben.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 01.11.2020. Die letzte Änderung gab es zum 01.01.2024 (Stand: Januar 2025). Es hat die früheren Verordnungen EnEV, EnEG und EEWärmeG abgelöst. Es legt fest, dass Immobilienbesitzer bestimmte Bereiche ihrer Immobilie innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel sanieren müssen. Damit sollen die hohen CO2-Emissionen im Sektor Gebäude gesenkt werden, die mehr als 30 Prozent der Gesamtemissionen in Deutschland ausmachen – und die Energieeffizienz der einzelnen Gebäude verbessert werden.
Grundsätzlich gilt: Von den im GEG geforderten Maßnahmen sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits vor dem 1. Februar 2002 in der Immobilie wohnten, ausgenommen. Das trifft aber nicht für die Kinder zu, die die Immobilie ihrer Eltern nach dem Stichtag geschenkt bekommen oder geerbt haben. Auch spielt es laut Gebäudeenergiegesetz keine Rolle, ob die Eltern weiter im Haus ihren Lebensmittelpunkt haben, weil sie ein Nießbrauchrecht genießen.
Die Europäische Union (EU) hat neue energiebezogene Vorschriften für den Gebäudesektor beschlossen, die zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen sollen. Im April 2024 wurde eine Einigung erzielt, wobei von den ursprünglichen Plänen abgewichen wurde. Ursprünglich war geplant, dass Bestandsgebäude mit einem schlechten energetischen Standard innerhalb bestimmter Fristen saniert werden müssen. Diese Pläne wurden jedoch überarbeitet. Die neue Vorgabe besteht nun darin, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 Prozent zu senken. Dabei liegt es größtenteils in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedsstaaten, wie sie diese Ziele erreichen. Neue Gebäude sollen ab 2030 ab Nullemissionsgebäude umgesetzt werden.
Achtung
Kommen Sie als Eigentümer Ihren Sanierungspflichten nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit nach, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig mit den anstehenden Pflichten zu beschäftigen – auch, um eventuelle Förderungen rechtzeitig zu beantragen.
Hintergrund zur Sanierungspflicht für ältere Gebäude
Seit einigen Jahren setzt sich die EU dafür ein, die CO2-Emissionen zu senken. Vor allem im Gebäudesektor sind die geplanten Maßnahmen jedoch umstritten und sorgen für viele politische Streitpunkte. Entsprechend der Sanierungspflicht soll eine Energieeinsparung in Stufen erfolgen. Bis 2030 sollen zunächst mindestens 16 Prozent Energie eingespart werden. Bis zum Jahr 2035 soll der Verbrauch um mindestens 20 bis 22 Prozent gegenüber dem Verbrauch des Jahres 2020 reduziert werden.
Welche energetischen Maßnahmen müssen Eigentümer durchführen?
Das Gebäudeenergiegesetz legt Sanierungspflichten für Hausbesitzer in folgenden Bereichen fest:
Austausch alter Heizungen
Wer sein Gebäude mit einem Öl- oder Gaskessel heizt, der vor 1991 eingebaut wurde, muss ihn laut § 72 GEG ersetzen. Gleiches gilt für Heizkessel, die mindestens 30 Jahre alt sind. Im Jahr 2025 betrifft die Sanierungspflicht daher Öl- und Gaskessel, die vor 1995 in Betrieb genommen wurden. Die Pflicht gilt jedoch nur für Heizkessel mit konstanter Temperatur, während Niedertemperatur- und Brennwertkessel bleiben dürfen. Ausgenommen von der Regel sind auch Heizkessel mit einer Nennleistung von unter vier Kilowatt sowie über 400 Kilowatt. Sind Sie unsicher, welche Kesselart sich in Ihrem Keller befindet, wenden Sie sich an Ihren Heizungsinstallateur.Dämmung der Rohrleitungen
Verlaufen Heizungs- und Warmwasserleitungen durch unbeheizte Bereiche wie beispielsweise den Keller, müssen Eigentümer sie laut § 71 GEG fachgerecht dämmen lassen. Die nötige Dicke der Dämmung ist vom Rohrdurchmesser abhängig.Dämmung der obersten Geschossdecke
Sind Dach und Dachgeschoss des Gebäudes nicht gedämmt, muss der Hauskäufer nach § 47 GEG wahlweise eines von beiden sanieren. Das gilt, selbst wenn der Dachboden nicht ausgebaut ist.
Gibt es Ausnahmen von der Sanierungspflicht?
Die Sanierungspflicht für Bestandsgebäude besteht nicht uneingeschränkt, sodass auch Ausnahmen zugelassen sind:
Die Pflicht zur Sanierung gilt nur für Wohngebäude, bei denen ein Eigentümerwechsel (ab dem 01.02.2002) stattgefunden hat.
Energetische Maßnahmen sind nur dann zumutbar, wenn sie nicht unwirtschaftlich sind. Dabei müssen die Besonderheiten des jeweiligen Gebäudes Berücksichtigung finden.
Heizungsanlagen, die noch keine 30 Jahre alt sind, müssen zunächst nicht ausgetauscht werden. Eine Ausnahme bilden zudem Niedertemperaturkessel.
Der Denkmalschutz kann höher bewertet werden als die Einhaltung energetischer Vorgaben.
Selbst wenn eine Ausnahme zur Zwangssanierung besteht, kann es sinnvoll sein, ein Vorhaben aufgrund bestehender Förderungen schnell umzusetzen.
Hinweis
Günstige Kredite für eine energetische Sanierung vergibt die KfW. Von der BAFA können Sie Investitionszuschüsse für Ihr Energie-Vorhaben erhalten. Die Durchführung einer Energieberatung stellt in der Regel eine verpflichtende Voraussetzung dar, um Fördermittel im Rahmen energetischer Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Diese Beratung dient dazu, eine umfassende Analyse des Energieverbrauchs und der energetischen Schwachstellen eines Gebäudes durchzuführen. Durch die Erstellung eines individuellen Energiekonzepts können potenzielle Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen identifiziert werden.
Pflicht zur Sanierung bei baulichen Veränderungen
Unabhängig von geplanten Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes ist eine Sanierung im Hinblick auf Energieeinsparungen nötig, wenn mehr als zehn Prozent eines Gebäudeteils verändert werden. Platzt beispielsweise der Putz in einem größeren Bereich ab, lässt sich eine Sanierung der Fassade nicht vermeiden. Auch wenn Sie das Dach Ihres Wohngebäudes neu eindecken lassen möchten, sind die Vorgaben des GEG zu beachten. Diese sehen eine Dämmung des Dachs vor, um die Wärmeabgabe zu minimieren. Es ist jedoch ohne weiteres möglich, einzelne Dachpfannen auszutauschen, wenn sie beschädigt sind.
Tipp
Planen Sie ein höheres Budget ein, um Sanierungsmaßnahmen entsprechend der aktuellen Vorgaben umsetzen zu können. Auf lange Sicht wirken sich diese positiv auf den eigenen Geldbeutel aus.
Die größten Einsparpotenziale ergeben sich bei Gebäuden mit bislang sehr schlechter Energiebilanz. Theoretisch wäre es möglich, bei einem neu aufzutragenden Putz nur ein oder zwei Wände energetisch zu sanieren. Im Hinblick auf die entstehenden Kosten und den damit verbundenen geringen Effekt, ergibt es jedoch mehr Sinn, alle Außenwände zu sanieren, um der Pflicht zur Sanierung in vollem Umfang gerecht zu werden.
Modernisierungskredit beantragen: Wie lassen sich die Kosten stemmen?
Die Kosten, um ein Wohngebäude zu sanieren, können beträchtlich sein. Dies gilt vor allem beim Austausch einer Heizungsanlage, der Fassadendämmung sowie der Dämmung von Geschossdecken oder Dächern. Die Vorgaben der EU, die national durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt werden, können sich jedoch auszahlen. Meist ist es hilfreich, sich frühzeitig beraten zu lassen, um einen Modernisierungskredit zu beantragen und Ihre Fördermöglichkeiten voll auszuschöpfen.
Wer hingegen abwartet, riskiert erneut steigende Baupreise und Zinsen. Mit einer energetischen Sanierung investieren Sie in Ihre Zukunft, da Ihre Immobilie dadurch an Wert gewinnt.
Hinweis
Eine Investitionen in Form einer Modernisierung oder Sanierung von bis zu 50.000 Euro kann meist durch den Abschluss eines neuen Bausparvertrags finanziert werden, selbst ohne die Notwendigkeit einer Absicherung im Grundbuch. Dies ermöglicht eine zügige und unkomplizierte Abwicklung, was viel Zeit spart.
Oft stellt sich im Rahmen einer Modernisierung des Wohngebäudes die Frage, ob es sinnvoll ist, nur eine einzelne Maßnahme umzusetzen. Steht beispielsweise einmal ein Gerüst, ergibt es Sinn, nicht nur die Fassade neu zu dämmen, sondern im gleichen Zuge die Fenster im Wohngebäude auszutauschen oder das Dach zu richten oder eine Photovoltaikanlage zu installieren. So sparen Sie unnötige doppelte Kosten und Mehraufwand.
Vor dem Immobilienkauf
Lassen Sie sich als Käufer eines alten Hauses unbedingt den aktuellen Energieausweis zeigen, bevor Sie den Kauf abschließen. Und nehmen Sie einen Energieberater oder Bausachverständigen beim Besichtigungstermin mit. Ddieser sieht am besten, welche Maßnahmen anstehen, um Ihre Pflichten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllen zu können. Er kann Ihnen außerdem einen groben Kostenrahmen nennen, der für die Gebäudesanierung auf Sie zukommen wird.
Kosten für verschiedene Maßnahmen Was kostet der Austausch des Heizkessels?
Müssen Sie in Ihrem Altbau einen alten Öl- oder Gaskessel austauschen, hängen die Kosten davon ab, auf welche Technologie Sie zukünftig setzen möchten. Für eine moderne Gasheizung mit Brennwerttechnik müssen Sie mit Preisen um die 10.000 Euro inklusive Installationskosten rechnen.
Es sollte betont werden, dass selbst mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das 2024 in Kraft getreten ist, keinerlei neue Verpflichtung zum Austausch besteht. Die Anforderung, erneuerbare Energien für die Heizung zu verwenden, wird erst aktiv, sobald die kommunale Wärmeplanung vollständig abgeschlossen ist. Die festgelegten Fristen variieren dabei je nach Einwohnerzahl der betroffenen Gemeinden.
Für Gemeinden mit höchstens 100.000 Einwohnern besteht ein Zeitrahmen bis Mitte 2028. Im Gegensatz dazu müssen größere Gemeinden die Wärmeplanung bereits Mitte 2026 abschließen. Wenn der Aufbau eines Wärmenetzes geplant ist, bleibt die Option bestehen, Ölheizungen auch nach 2026/2028 zu installieren, vorausgesetzt der Anschluss an das Wärmenetz erfolgt innerhalb von maximal zehn Jahren. Ob dies in jedem Fall sinnvoll ist, da alle fossilen Heizungen ab 2045 stillgelegt werden müssen, entscheiden Sie am besten mit Ihrem Heizungsfachmann.
Die aktuelle Regel besagt, dass der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien bei einem Austausch vorgeschrieben sein wird. Das bezieht sich allerdings nicht auf bereits installierte Öl- und Gasheizungen. Da die Preise für Öl und Gas stark gestiegen sind, lohnt es sich jedoch bereits jetzt – im Jahr 2025 – über eine alternative Heiztechnik nachzudenken. Die stärkere Besteuerung fossiler Energieträger erhöht die Preise zusätzlich. So müssen Verbraucher seit Januar 2025 allein 3 Cent pro Liter Heizöl zusätzlich als Abgabe entrichten. Bei einer Tankfüllung von 3.000 Litern sind das mal eben 90 Euro mehr.
Kosten für Wärmepumpen
Entscheiden Sie sich für eine umweltfreundliche Wärmepumpe, variiert der Preis je nach Wärmepumpenart. Am günstigsten kommen Sie mit einer Luftwärmepumpe weg, die die Umgebungswärme nutzt. Die Preise für Wärmepumpen sind dennoch hoch. Mit Investitionen rund um 30.000 Euro müssen Eigentümer rechnen. Die Förderungen belaufen sich aber auf bis zu 70 Prozent der Kosten. Das kann sich in vielen Fällen rechnen.
Weniger Energieverbrauch und niedrigere Betriebskosten haben Wasser- und Sole- beziehungsweise Erdwärmepumpen, die die Wärme des Grundwassers beziehungsweise des Erdreichs verwenden. Dennoch kommen bei Erdwärmepumpen zusätzlich zu den Montagekosten Bohrkosten für die Sonden beziehungsweise die Kollektoren hinzu. Bei Wasser-Wärmepumpen belasten die Kosten für den Brunnenanschluss das Budget. Insgesamt sollten Sie bei einer Sole-Wärmepumpe mit Erdkollektoren mit 25.000 Euro inklusive Montagekosten, bei einer Wasser-Wärmepumpe mit circa 38.000 Euro rechnen. Bis zu 70 Prozent gibt es als Zuschuss vom Staat, jedoch ist die Förderung auf eine Investitionssumme von 30.000 Euro beschränkt. Der maximale Zuschuss bei einer Förderung von 70 Prozent liegt somit bei 21.000 Euro.
Kosten für Holzheizungen
Die gesetzlichen Anforderungen können Sie auch mit Pellet- beziehungsweise Hackschnitzelheizungen erfüllen – falls Sie über genug Lagerraum für den Brennstoff verfügen. Letztere kosten inklusive Installation um die 20.000 bis 25.000 Euro, eignen sich allerdings eher für Industriebetriebe. Pelletheizungen sind mit 15.000 bis 20.000 Euro etwas günstiger. Eine Förderung durch die KfW (mittels des Zuschusses Nr. 458) ist möglich.
Pelletheizung | Hackschnitzelheizung | Luft-Wasser-Wärmepumpe | Sole-Wasser-Wärmepumpe | Fernwärme | |
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Häuser mit viel Lagerraum | Häuser mit sehr viel Lagerraum | Neubauten, sanierte und gedämmte Altbauten | Neubauten, sanierte und gedämmte Altbauten (Tiefenbohrung erforderlich) | Gebäude in Ballungsgebieten | |
Natürlicher Brennstoff Auch für schlecht gedämmte Altbauten geeignet | Günstiger, natürlicher Brennstoff Auch für schlecht gedämmte Altbauten geeignet | Umweltfreundlich Niedrigere Anschaffungskosten als andere Wärmepumpen | Umweltfreundlich | Keine hohen Investitionen notwendig | |
Teuer | Anfällige Technik Sehr großer Lagerraum notwendig | Niedrige Effizienz in Altbauten | Hohe Anschaffungskosten | Schwankende Preise Meist hohe bis mittlere CO2-Emissionen | |
15.000 - 20.000 € | 20.000 - 25.000 € | 24.000 - 35.000 € | 20.000 - 25.000 € | 5.000 € | |
30-50%* | 30-50%* | 35-55%* | 35-55%* | - |
* Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus. Er liegt 2024 bis 2028 bei 20 Prozent und soll danach schrittweise auf Null sinken. Haushalte, deren Einkommen maximal 40.000 Euro beträgt, können von einer zusätzlichen Förderung von bis zu 30 Prozent profitieren. Die maximale Förderung ist allerdings auf 70 Prozent begrenzt. Gefördert werden sowohl die Anschaffungs- als auch die Installationskosten sowie die Kosten, die im Zusammenhang mit der Heizung anfallen. So zum Beispiel auch die Kosten für die Energieberatung.
Was kostet es, die Rohrleitungen zu dämmen?
Käufer oder Erben eines Altbaus können bei dieser Sanierungspflicht am meisten Geld sparen, denn die Maßnahme lässt sich mit ein wenig handwerklichem Geschick auch in Eigenregie durchführen. Die Anforderung betrifft ohnehin nur Leitungen, die durch unbeheizte Räume führen. Heizen Sie etwa den Keller, müssen Sie die Heizungs- und Warmwasserrohre nicht isolieren.
Aus energetischer Sicht ist es allerdings klug, auch in beheizten Räumen die Heizungsrohre zu isolieren. Verlaufen Ihre Leitungen ungedämmt auf Putz, verpuffen jährlich bis zu 200 Kilowattstunden an Wärme pro Meter. Damit verschwenden Sie schon bei zehn Metern an Rohren bis zu fünf Prozent Ihres jährlichen Wärmeverbrauchs, was mehrere hundert Euro pro Jahr bedeutet.
Zur Isolierung der Heizungsrohre eignen sich Dämmschalen am besten. Diese bestehen entweder aus Kunststoff (PE), aus Kautschuk oder aus Mineralwolle.
Alle drei Materialien haben ihre Vor- und Nachteile. So ist Polyethylen (PE) mit zwei bis vier Euro pro Meter günstig, aber ungeeignet für Rohre, die wärmer als 100 Grad Celsius werden. Rohrisolierungen aus Kautschuk sind wiederum sehr biegsam und für Eckteile bestens geeignet, doch mit drei bis fünf Euro pro Meter etwas teurer als Kunststoff. Maximal hitzebeständig sind Rohrverkleidungen aus Mineralwolle. Allerdings gestaltet sich die Montage etwas komplizierter, da alle Ecken auf Gehrung geschnitten werden. Mit bis zu zehn Euro pro Meter ist das Material auch am teuersten.
Um die Rohrleitungen zu isolieren, benötigen Sie außer den Dämmschalen lediglich ein Cutter-Messer oder eine Säge sowie je nach Material Kleber oder Klebeband. Die Kosten betragen selbst bei Premium-Materialien bei zehn Meter langen Leitungen maximal 200 Euro.
Was kostet es, das Obergeschoss zu dämmen?
Erfüllt das Dachgeschoss Ihres Hauses nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02, müssen Sie entweder das Dach oder die oberste Geschossdecke energetisch sanieren. Dabei müssen Sie einen Wärmedurchgangskoeffizient von maximal 0,24 W/m²K anstreben.
Geschossdecke dämmen
Die Geschossdecke zu dämmen, ist wesentlich günstiger, als das Dach zu dämmen, da die Fläche geringer ist. Zudem führen Sie als Eigentümer in der Regel die Sanierungsmaßnahme selbst durch und sparen somit Handwerkerkosten.
Welche Kosten diese Nachrüstpflicht verursacht, hängt von der Art der Wärmedämmung und auch davon ab, ob es sich um eine begehbare oder nicht begehbare Geschossdecke handelt. Bei Letzterer liegen die Sanierungskosten im Schnitt bei 50 Euro pro Quadratmeter, bei unbegehbaren Geschossdecken bei 20 Euro.
Folgende Dämmarten stehen zur Verfügung:
Einblasdämmung
Diese Art der Dämmung ist am preiswertesten und lässt sich einfach durchführen. Dabei bläst man Dämmmaterial aus Zellulose oder Glasfasern in eine Hohlschicht. Gibt es einen solchen Hohlraum nicht, beziehungsweise soll die Decke begehbar bleiben, kann man einen zweiten Fußboden bauen und auffüllen. Allerdings steigen dann die Kosten auf bis zu 60 Euro pro Quadratmeter. Um eine nicht begehbare Decke mit Einblasdämmung zu isolieren, sollten Sie mit Kosten von 15 bis 25 Euro pro Quadratmeter rechnen.Dämmplatten
Auch hier haben Sie die Wahl zwischen begehbaren und nicht begehbaren Dämmplatten. Zudem finden Sie auf dem Markt unterschiedliche Materialien. Die Preise für belastbare Platten, beispielsweise aus 032 EPS (Polystyrol-Hartschaumplatten) liegen bei mindestens 30 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen Kosten für die Dampfsperre und andere Materialien. Erledigen Sie die Montage in Eigenregie, sollten Sie von 40 Euro pro Quadratmeter ausgehen.
Achtung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstattet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 15 Prozent der Kosten, die bei einer Dämmung, unter anderem für die Obergeschossdecke, anfallen. Die Förderung erhöht sich, bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans auf 20 Prozent, jedoch maximal auf 12.000 Euro. Theoretisch wären so Dämmmaßnahmen bis zu einem Betrag von 60.000 Euro förderfähig. So teuer dürfte die Dämmung für die Geschossdecke allein jedoch nicht werden.
Ohne den, von einem zertifizierten Energieberater erstellten Sanierungsplan, verringert sich die förderfähige Summe auf 30.000 Euro. Bei einer Förderung von 15 Prozent entspricht das einer Ersparnis von maximal 4.500 Euro. Zusätzlich ist eine Bezuschussung der Kosten für den Energieberater möglich. Bis zu 50 Prozent und maximal 650 Euro gibt es seit der Neuregelung im August 2024 (Stand: Januar 2025).
Dach dämmen: Kosten
Das Dach zu dämmen, ist die teuerste Maßnahme, um die Sanierungspflicht zu erfüllen – dennoch aus energetischen Gründen sinnvoll. Auch hier gibt es je nach Beschaffenheit Ihres Dachs verschiedene Möglichkeiten:
Aufsparrendämmung
Diese Art der Dämmung ist am effizientesten, weil das Dämmmaterial auf den Dachsparren und direkt unter der Eindeckung liegt. Der Aufwand für die Aufsparrendämmung ist aber hoch, da man zunächst die Dacheindeckung entfernen muss und dafür professionelle Fachkräfte braucht. Mit 200 bis 250 Euro pro Quadratmeter liegen die Kosten sehr hoch.Untersparrendämmung
Bei einer Untersparrendämmung bringt man Dämmmaterial von innen an. Dabei wird die Raumhöhe geringer, auch ist die Dämmwirkung im Vergleich zur Aufsparrendämmung niedriger. Mit 40 bis 60 Euro pro Quadratmeter sollten Hauseigentümer rechnen.Zwischensparrendämmung
Hier findet die Dämmung zwischen den Dachsparren Platz. Die Dämmwirkung ist etwas geringer als bei den anderen Varianten, da die Holzbalken ungedämmt bleiben, wodurch unter anderem Kältebrücken entstehen können. Mit 40 bis 60 Euro pro Quadratmeter sind die Kosten für die Zwischensparrendämmung ähnlich wie bei der Untersparrendämmung, zudem bleibt der Arbeitsaufwand geringer.
Tipp
Indem Sie der Sanierungspflicht nachkommen, verbessern Sie die Umweltbilanz Ihres Wohngebäudes. Steht ein Heizungstausch und damit ein Wechsel des Energieträgers hin zu erneuerbaren Energien an, sparen Sie in den nächsten Jahren noch deutlich mehr. Ab 01.01.2025 beträgt der CO2-Preis pro Tonne anstelle von 45 bereits 55 Euro. 2026 steigt der Preis voraussichtlich auf 60 bis 65 Euro und im Jahr 2027 auf bis zu 85 Euro pro Tonne. Klar sind diese Preisanpassungen jedoch noch nicht. Das Einsparpotenzial einer neuen Heizungsanlage wird damit Jahr für Jahr größer, vor allem, wenn Sie die hohen Förderungen beim Einbau in Anspruch nehmen können.